Mehr Zeit für Reisen, Familie oder für seine Hobbies ist vielen ein grosses Bedürfnis. Swisscom Mitarbeitende können neu bis zu zwei Wochen unbezahlte Ferien zusätzlich beziehen. Swisscom hat den sogenannten Ferienkauf seit anfangs Jahr erfolgreich getestet und führt das Angebot nun fürs ganze Unternehmen ein. 130 Personen aus dem Bereich Netz und IT nutzten das Testangebot. Sie bezogen rund 900 zusätzliche Ferientage und verzichteten dafür auf den entsprechenden Lohn. Die Mitarbeitenden können in Absprache mit dem Vorgesetzten und nach betrieblicher Vereinbarkeit zu den bestehenden fünf bis sechs Wochen Ferien maximal zwei Wochen zusätzlich beziehen. „Wir haben während dem Pilotversuch gesehen, dass der Ferienkauf für die Mitarbeitenden ein grosses Bedürfnis ist. Eine gute Balance zwischen Arbeit und Freizeit ist Swisscom wichtig und genau darauf zahlt dieses neue Angebot ein“, so Hans C. Werner, Leiter Group Human Resources bei Swisscom.
„Work and Care“: Swisscom Mitarbeitende können neu ihr Arbeitspensum temporär reduzieren
In einer Umfrage gaben 12 Prozent der befragten Mitarbeitenden an, dass sie gegenwärtig Angehörige pflegen, 15 Prozent haben dies in der Vergangenheit getan und 16 Prozent erwarten, dass sie dies in absehbarer Zeit tun müssen. Betroffen sind Mitarbeitende aller Stufen. Gerade solche Mitarbeitendes sind auf flexible Arbeitszeiten, gute Erreichbarkeit am Arbeitsplatz, einen flexiblen Arbeitsort bzw. mobiles Arbeiten und die Möglichkeit bezahlter oder unbezahlter Abwesenheiten angewiesen. Damit Swisscom Mitarbeitende ihre Arbeit im Beruf und den privaten Betreuungsaufwand flexibel vereinen können, testet Swisscom zwei miteinander kombinierbare Modelle. Bei einem kurzen Betreuungsaufwand von drei bis vier Monaten können Mitarbeitende in Absprache mit dem Vorgesetzen neu ihr Pensum etwas reduzieren und dies via Gleitzeitkonto einfach regeln. So können sie während der Betreuungsdauer weniger arbeiten und die verpasste Arbeitszeit später nachholen, ohne finanzielle Folgen. Das zweite Modell richtet sich an Mitarbeitende, die ihre Angehörigen über einen längeren Zeitraum neben der Arbeit pflegen. Sie können während mindestens drei bis maximal zwölf Monaten ihr Pensum temporär reduzieren.
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