Bild: swisscom.ch
Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde von Swisscom gegen die Sanktionsverfügung der Wettbewerbskommission (Weko) vom 19. Oktober 2009 wegen angeblich missbräuchlicher Preise für Breitbanddienste in der Zeit bis Ende 2007 teilweise gut und reduziert die von der Weko gegen Swisscom verhängte Kartellbusse von CHF 219 Mio. auf CHF 186 Mio. Als Folge des Urteils wird Swisscom eine Rückstellung von CHF 186 Mio. bilden. Um eine Klärung wichtiger Fragen auf höchster Instanz zu erreichen, wird Swisscom Beschwerde beim Bundesgericht einlegen.
In seinem Urteil bestätigt das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich den Missbrauchsvorwurf der Weko, wonach Swisscom gegenüber ihren Mitbewerbern bis zum 31. Dezember 2007 unzulässige Preise für Breitbandvorleistungsdienste (Broadband Connectivity Service, kurz BBCS) verlangt habe. Es hält aber fest, dass die Weko die dafür verhängte Busse mit CHF 219 Mio. zu hoch angesetzt habe und reduziert diese daher auf CHF 186 Mio.
Swisscom bedauert den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts und hält die Sanktion für nicht gerechtfertigt, weil: -Swisscom keine marktbeherrschende Stellung erkennt, da bereits zum Zeitpunkt der Untersuchung seitens der Kabelnetze Wettbewerbs- und Preisdruck bestand; -keine Pflicht bestand, den BBCS anzubieten. Das freiwillige Angebot von Swisscom ermöglichte jedoch den Mitbewerbern von Anfang an, eigene Breitbandinternetdienste zu vermarkten. Diesen Dienst hat Swisscom preislich und in punkto Bandbreiten laufend verbessert, weshalb er kein Mittel zur Behinderung der Konkurrenten sein konnte; -die Untersuchung die ersten Jahre nach der Lancierung von ADSL betrifft und die von der Weko kritisierten Anfangsverluste im Breitbandgeschäft wegen Akquisitionskosten für Neukunden in dieser Phase üblich waren und nicht zu beanstanden sind; -das (Endkunden-) Breitbandinternetgeschäft von Swisscom (und ebenso effizienten Mitbewerbern) auf Dauer profitabel ist und ein strukturelles Defizit oder eine Kosten-Preis-Schere somit nicht bestehen kann.
Bei dieser Ausgangslage und wegen des Grundsatzcharakters des Urteils wird Swisscom beim Bundesgericht Beschwerde einreichen.
Swisscom verbucht Rückstellung im dritten Quartal 2015
Swisscom hat für dieses Sanktionsverfahren bisher keine Rückstellung gebildet. Aufgrund des Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts wird Swisscom nun aber im dritten Quartal 2015 eine Rückstellung in Höhe von CHF 186 Mio. als Aufwand erfassen. Das Betriebsergebnis (EBITDA) wird um diesen Betrag negativ belastet. Für 2015 wird ein EBITDA von mehr als CHF 4,0 Mrd. erwartet.
Untersuchung der Weko im Oktober 2005 eröffnet
Die Weko eröffnete im Oktober 2005 gegen Swisscom eine Untersuchung wegen angeblich missbräuchlicher BBCS-Preise. Nach vier Jahren stellte die Weko in der Sanktionsverfügung vom 19. Oktober 2009 fest, dass Swisscom auf dem Breitbandmarkt über eine marktbeherrschende Stellung verfüge und diese mittels einer so genannten Kosten-Preis-Schere (d.h. einer zu geringen Marge zwischen den Vorleistungs- und Endkundenpreisen) bis Ende 2007 missbraucht habe. Den Mitbewerbern sei dadurch der profitable Betrieb des Breitbandinternetgeschäfts verunmöglicht worden. Als Folge davon verhängte die Weko gegen Swisscom eine Busse in der Höhe von CHF 219 Mio. Gegen diese Sanktionsverfügung reichte Swisscom beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein.
Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens ist Swisscom wie bis anhin bestrebt, ihr Breitbandangebot betreffend Leistungsumfang und Preise laufend zu verbessern und weiterhin hohe Summen in den Ausbau der Infrastruktur für eine schnelle Breitbandversorgung der Schweiz zu investieren. Allein im Jahr 2015 investiert Swisscom rund CHF 1,75 Mrd. in die Infrastruktur in der Schweiz.
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