Die Migros begrüsst grundsätzlich den Entscheid der Oberzolldirektion und wertet ihn als positives Signal zur Öffnung des Buttermarktes. Die Zusage ist zudem ganz im Sinne der Wettbewerbskommission, die den Bundesrat aufgefordert hat, den von zwei Herstellern dominierten Buttermarkt zu öffnen. Auch das Parlament hat sich im Rahmen der Agrarpolitik 2011 für eine Liberalisierung des Buttermarktes eingesetzt - trotz des starken Drucks der Butterlobby. Bereits früher hat das Parlament die passive Veredelung auf Ende 2011 vollständig bewilligt. Das Gesuch der Migros hat viel Dynamik ausgelöst. Als Folge davon haben die Hersteller ihre Butterpreise gesenkt. Die Konsumentinnen und Konsumenten konnten bereits mehrfach davon profitieren. Dies ist in jeder Hinsicht positiv und ganz im Sinne der Migros.
Weniger erfreulich ist hingegen, dass die Bundesbehörden für die Bewilligung einen prohibitiven Zoll für die Wiedereinfuhr von rund einem Franken pro Kilogramm Butter verordnen. Aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen wird nun die passive Veredelung uninteressant. Damit wird die Öffnung des Buttermarktes trotz der erteilten Bewilligung verhindert und die zwei dominierenden Butterhersteller werden erneut geschützt. Die Konsumentinnen und Konsumenten können dadurch nicht von weiteren Preissenkungen profitieren.
Es geht und ging bei diesem Gesuch nie um den Import von ausländischer Butter, sondern um die Verarbeitung von Schweizer Rohstoff zu marktwirtschaftlichen Konditionen. Die Migros steht zur Schweizer Landwirtschaft und engagiert sich für die Verarbeitung und den Absatz von landwirtschaftlichen Rohstoffen aus der Schweiz. Im Gegensatz zu Konkurrenzunternehmen hat die Migros in jüngster Vergangenheit den Importanteil im Milchprodukte- und Käsebereich nicht erhöht.
Die Migros gehört zu den grössten Detailhändlern der Schweiz. Konsumenten und Konsumentinnen finden in den zahlreichen Verkaufsstellen die Produkte für den täglichen Gebrauch.
Der Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) mit Sitz in Zürich nimmt verschiedene Aufgaben innerhalb der Migros wahr.
Der MGB bildet gemeinsam mit den zehn Migros-Genossenschaften, der Eigenindustrie, den Dienstleistungsunternehmen sowie den weiteren zugehörigen oder nahe stehenden Betrieben, Organisationen und Stiftungen die Migros-Gruppe.
Die wichtigsten Organe des MGB sind die Delegiertenversammlung, die Verwaltung (Verwaltungsrat) und die Generaldirektion.
Migros-Genossenschafts-Bund (Firmenporträt) | |
Artikel 'Migros: Passive Butterveredlung im Ausland...' auf Swiss-Press.com |
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